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Die Wasserversorger mussten aufgrund eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums ab dem 11.08.2000 bei Beiträgen und Kostenerstattungen den vollen Mehrwertsteuersatz erheben (bis 31.12.2006: 16 % ab 01.01.2007: 19 %). Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Aufgrund dieses Urteils und eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstattet die Stadt Münnerstadt die erhöhte Mehrwertsteuer nun auf Antrag zurück. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Anträge können in der Stadtverwaltung, Marktplatz 1 Telefon 09733 / 8105 – 20 ab dem 28.08.2009 angefordert oder hier heruntergeladen werden. |
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Kulturwirtschaft und Stadtentwicklung; |
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Stadt Münnerstadt | Marktplatz 1 | 97702 Münnerstadt | Tel. 09733/8105-0 | Fax: 09733/8105-65
Mail: steuerung@muennerstadt.de