Städtische Musikschule Münnerstadt:

 

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Informationen für das Schuljahr 2010 / 2011

Unterrichtsangebot

1. Grundfächer

Musikalische Früherziehung (MFE) I und II

Die Musikalische Früherziehung wird in zwei Teilen angeboten, die Musikalische Früherziehung I ist für Kinder zwei Jahre vor der Einschulung konzipiert, d. h. für Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren. Daran schließt sich im Jahr darauf die Musikalische Früherziehung II an. Musikalische Früherziehung I ist nicht Voraussetzung für den Besuch
der Musikalischen Früherziehung II.

Musikalische Grundausbildung (MGA)

In der Musikalischen Grundausbildung sollen Kenntnisse der Allgemeinen Musiklehre (Notation, Rhythmik) erlernt und vertieft werden. Außerdem können die Kinder die verschiedenen Instrumente kennen lernen. Zielgruppe sind Kinder der 1. und 2. Klasse.
 


2. Hauptfächer

  • Blockflöte, Querflöte, Klarinette
  • Saxophon
  • Trompete, Horn, Tenorhorn
  • Bariton, Posaune, Tuba
  • Schlagzeug
  • Gitarre, E-Gitarre, E-Bass
  • Violine, Kontrabass
  • Klavier, Keyboard, Akkordeon
  • Gesang
     


3. Ergänzungsfächer
 

  • Bläser-Ensemble
  • Percussion-Ensemble
  • Spielkreis
  • Vororchester
  • Blasorchester
  • Jazz-Combo
  • Big Band


     

Unterrichtsgebühren

(Auszug aus der Gebührensatzung siehe hier!)

 

 

Dauer

 

1/4 jährl./

 

 

 

Musikgarten 45 Min.
 

 

60,00

 

 

MFE / MGA 45 Min.

 

60,00

 

 

Einzelunterricht 30 Min.
 

 

195,00

 

 

Zweiergruppe 45 Min.

 

156,00

 

 

Dreiergruppe 45 Min.

 

126,00

 

 

Gruppe ab 4 Schüler 45 Min.

 

105,00

 

 

Einzelunterricht Klavier 30 Min.

 

240,00

 

 

Zweiergruppe Klavier 45 Min.

 

186,00

 

 

Ergänzungsfächer 45/60 Min.

 

45,00

 

 

 

(Gebührenangaben in Euro pro Quartal)
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Teilnahme an Ergänzungsfächern ist kostenfrei, sofern der Teilnehmer bereits in einem Fach an der Musikschule unterrichtet wird.



Leihinstrumente:



Für musikschuleigene Leihinstrumente wird eine Leihgebühr von € 10,00 monatlich erhoben. Ein Anspruch auf ein Leihinstrument besteht nicht.




Was Sie von der Schulordnung wissen sollten:


Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule (Zehntscheune, Hafenmarkt 14,
97702 Münnerstadt) statt.

Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise für die Musikschule.

Der Unterricht wird als Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht erteilt. Wünsche der Eltern und Schüler werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die endgültige Einteilung entscheidet die Schulleitung.



Gebührenermäßigungen:

1) Erhalten mehrere Kinder einer Familie Unterricht an der Musikschule, wird die Unterrichtsgebühr für das zweite Kind um 25 von Hundert ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind beträgt die Ermäßigung jeweils 50 von Hundert. Zu einer Familie gehören Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht. Ergänzungsfächer sind von dieser Ermäßigung ausgenommen.

2) Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gebühr, deren Entrichtung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre, ganz oder zum Teil erlassen werden.

3) Schüler, die im Blasorchester der Musikschule mitwirken, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 20% der Unterrichtsgebühr.

4) Musiktreibende Vereine (Musikvereine, Chöre) der Stadt Münnerstadt mit Stadtteilen, die ihren Nachwuchs an der städtischen Musikschule ausbilden lassen, werden in der Finanzierung der Ausbildungskosten durch Gewährung einer Vereinsermäßigung in Höhe von 20% unterstützt. (Gegenzeichnung der Anmeldung durch den Vorstand ist erforderlich!).

5) Schüler, die noch weitere Fächer belegen, erhalten auf die kostengünstigeren Gebühren eine Ermäßigung von 20%, sofern sie keine Ermäßigung nach Abs. 1, 3 oder 4 erhalten.

Die Ermäßigungen nach Abs. 1, 3 und 4 werden nebeneinander gewährt.



Zur Anmeldung


Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und verpflichtet zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren für das ganze Schuljahr.

Eine Anmeldung ist auch dann nötig, wenn Ihr Kind bereits die Musikschule besucht!

Anmeldevordrucke sind bei der Stadtverwaltung, Rathaus, 1. Stock, Vorzimmer Bürgermeister, oder in der Städtischen Musikschule, Hafenmarkt 14, oder als Acrobat-Download erhältlich.

Sie können auch folgenden Text als PDF-Datei laden und dann ausdrucken:

                          Anmeldung für das Schuljahr 2010/2011


Anmeldeschluss: Freitag, 02. Juli 2010



Lehrerkollegium

Alexandra Dees - MFE,MGA

Andreas Back - Schlagzeug

André Degand - Bariton, Posaune, Tuba

Stefan Degner - Gitarre, E-Gitarre, Jazz

Birgit Döhler - Klarinette, Saxophon, MFE, MGA

Matthias Klink - Violine

Bianca Greubel - MFE, MGA

Michael Lukaszczy - Akkordeon, Keyboard

Yvonne Reitelbach - Blockflöte, Querflöte

Thomas Reuß (Schulleiter) - Trompete, Horn, Tenorhorn, Tuba, Blasorchester

Dirk Schade - E-Bass, Kontrabass, Jazz-Combo

Jolanta Stankiewicz-Spuziak -  Klavier

Ilona Zirkelbach - Saxophon, Klarinette




Anschrift:


Städtische Musikschule Münnerstadt
Hafenmarkt 14
97702 Münnerstadt
Tel. 09733/3490
eMail: musikschule.muennerstadt@t-online.de





Auszug aus der Gebührensatzung


§ 3 Unterrichtsgebühren
 

 

 

Dauer

1/4 jährl./

1/2 jährl./

jährl./

 

 

Musikalische Früherziehung 45 Min.

60,00

120,00

240,00

 

 

Musikalische Grundausbildung 45 Min.
 

60,00

120,00

240,00

 

 

Einzelunterricht 30 Min.

195,00

390,00

780,00

 

 

Zweiergruppe 45 Min.

156,00

312,00

624,00

 

 

Dreiergruppe 45 Min.

126,00

252,00

504,00

 

 

Gruppe ab 4 Schüler 45 Min.

105,00

210,00

420,00

 

 

Einzelunterricht Klavier 30 Min.

240,00

480,00

960,00

 

 

Zweiergruppe Klavier 45 Min.

186,00

372,00

744,00

 

 

Ergänzungsfächer 45/60 Min.

45,00

90,00

180,00

 

 

 

 

 

 

 


Für das Vermieten schuleigener Instrumente an Schüler der Musikschule wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr von 10,00 € erhoben.




§ 4 Fälligkeit


Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr (1. September bis 31. August des folgenden Jahres). Sie können entweder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Bei vierteljährlicher Zahlung zum 1. September, 1. Dezember, 1. März und 1. Juni, bei halbjährlicher Zahlung zum 1. September und 1. März, bei jährlicher Zahlung zum 1. September eines jeden Jahres. Unterrichtsunterbrechungen durch Ferien haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht.




§ 6 Ermäßigung, Erlass


(1)
Erhalten mehrere Kinder einer Familie Unterricht an der Musikschule, wird die Unterrichtsgebühr für das zweite Kind um 25 von Hundert ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind beträgt die Ermäßigung jeweils 50 von Hundert. Zu einer Familie gehören die Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht. Ergänzungsfächer sind von dieser Ermäßigung ausgenommen.


(2)Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gebühr, deren Entrichtung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre, ganz oder zum Teil erlassen werden.


(3)Schüler, die im Blasorchester der Musikschule mitwirken, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 20% der Unterrichtsgebühr.


(4)Musiktreibende  Vereine (Musikvereine, Chöre) der Stadt Münnerstadt mit Stadtteilen, die ihren Nachwuchs an der städtischen Musikschule ausbilden lassen, werden in der Finanzierung der Ausbildungskosten durch Gewährung einer Vereinsermäßigung in Höhe von 20% unterstützt. (Gegenzeichnung der Anmeldung durch den Vorstand ist erforderlich!).


(5)Schüler, die noch weitere Fächer belegen, erhalten auf die kostengünstigeren Gebühren eine Ermäßigung von 20%, sofern sie keine Ermäßigung nach Abs. 1, 3 oder 4 erhalten.


(6)Ermäßigungen nach Abs. 1, 3 und 4 werden nebeneinander gewährt.




Sie können auch folgenden Text als PDF-Datei laden und dann ausdrucken:


                                  Anmeldung für das Schuljahr 2010/2011

                        Flyer der Musikschule für das Schuljahr 2010/2011

 

 

 

 

 

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