Vergnügungsanmeldung / Antrag auf Sperrzeitverkürzung
 

 

[1] Veranstalter ist die Person (auch Verein, Pfarrei, juristische Person), auf deren Rechnung der Ausschank erfolgt.

[2] Verantwortliche Person ist bei Vereinen der 1. Vorstand und bei Pfarreien der Pfarrer.

[3] Wer eine öffentliche Vergnügung (z. B. Tanzveranstaltung, Musikdarbietung) veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl zuzulassender Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

[4] Die gesetzliche Sperrzeit beginnt in Bayern um 1.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. für Veranstaltungen, die länger als 1.00 Uhr dauern oder vor 6.00 Uhr beginnen sollen, ist ein Antrag auf Sperrzeitverkürzung erforderlich.

 

Antrag:

 

  Vergnügungsanmeldung gem Art. 19 LSTVG [3]

 

  Antrag auf Sperrzeitenverkürzung gem §11 GastV [4]

 

 

 

 

 

Veranstalter:

Veranstalter,
Name, Vorname[1]:

 

Verantwortlicher,
Name, Vorname [2]

 

Strasse:

 

PLZ:

 

Ort:

 

E-Mail*:

 

 

Telefon*:

 

 

 

Ihre Anmerkungen:

 

 

 

 

 

Ort der Veranstaltung
(Anschrift):

 

Größe des Raumes (qm):

 

Anlass der Verantaltung:

 

sind Musikdarbietungen vorgesehen ? (genaue Uhrzeit von - bis )

 

Wieviele Personen werden zu der Verantaltung erwartet?

 

 

 

 

 

 

Die Veranstaltung soll zu folgenden Zeiten stattfinden: [4]

Datum:

Dauer (genaue Uhrzeit)

beantragte Sperrzeitenverkürzung auf:

 

von     bis

 

 Uhr

 

von     bis

 

 Uhr

 

von     bis

 

 Uhr

 

 

 

 

 

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