Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20

13. Oktober 2021: Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20
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Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20

I.

Am 24. Juni 2021 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags beantragt.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 84 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG), § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung (LWO) bekannt:

II.

Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
„Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Ab-berufung des Bayerischen Landtags.“

III.

Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungserklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbegehrens haben die Eintragungslisten den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens 29. September 2021 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO). Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintragungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79 Abs. 1 LWO). Die Eintragungslisten für das Volksbegehren werden in allen Gemeinden Bayerns aufgelegt.

Als Beauftragter des Volksbegehrens wurde Herr Joachim Layer (Anschrift: Starzell 29, 84432 Hohenpolding; Tel. 08084/5031266; E-Mail:j.layer@t-online.de), als sein Stellvertreter Herr Karl Hilz (Anschrift: Zeitlerstr. 3, 80995 München; Tel. 089/1402591; E-Mail: karl.hilz@hilz-muenchen.de) benannt (Art. 63 Abs. 2 Satz 1 LWG).