Das Kommunalunternehmen Landkreis Bad Kissingen informiert

08. Mai 2026: Fälligkeit der Müllgebühren zum 01.07.2026
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Das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen weist darauf hin, dass am 1. Juli 2025, die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2026 fällig werden. Einwohner und Einwohnerinnen, die ihre Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlen, sollten nachprüfen, ob sich Daten geändert haben. Eventuelle Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich bis 15.06.2026 dem Kommunalunternehmen mit.

Das entsprechende Formular ist auf der Homepage des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft unter: https://abfall-scout.de/download/sepa.pdf 

Für die automatische Abbuchung wird eine Einzugsermächtigung benötigt. Die Einzugsermächtigung sollte bis 15.06. beim Kommunalunternehmen eingegangen sein.

Die Müllgebühren können zum Fälligkeitstermin am 1. Juli 2026 - unter Angabe der Kundennummer - auch überwiesen werden.  Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingegangen sind, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten.

Bei Überweisung geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer oder Belegnummer an.

IBAN: DE55 7932 0075 0002 0616 00

BIC: HYVEDEMM451 HypoVereinsbank Bad Kissingen

oder: DE95 7935 1010 0000 0582 22

BIC: BYLADEM1KIS Sparkasse Bad Kissingen

WICHTIG:

Es werden keine gesonderten Zahlungsaufforderungen versandt. Bei den Müllgebührenbescheiden handelt es sich um Dauergebührenbescheide, die jährlich zum 01.07. fällig werden.