Das Kommunalunternehmen informiert - Entsorgung von Vapes

04. August 2026: E-Zigaretten, elektronische Tabakerhitzer und auch Einweg-Vapes sind Elektrogeräte. Ab 01. Juli 2026 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher stehen ab sofort erweiterte kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung
08_2026 Vapes.jpg

Zukünftig gilt, wer E-Zigaretten und Einweg-Vapes verkauft, muss diese auch zurücknehmen:

·         Kioske

·         Tankstellen

·         Elektronik- und Lebensmittelmärkte

Wie bisher können E-Zigaretten und Einweg-Vapes auch über den örtlichen Wertstoffhof zurückgegeben werden.

Alle Standorte und Öffnungszeiten gibt es unter www.abfall-scout.de oder über die kostenlose Abfall-Scout App.

Die Entsorgung im Restmüll ist aufgrund von Brandgefahr verboten.

Bei Rückfragen steht das Kommunalunternehmen gerne zur Verfügung.