Bauen in der Altstadt

Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm

Die historische Altstadt Münnerstadts besitzt den besonderen Schutz des Denkmalrechts. Sie ist als Ensemble unter Schutz gestellt. Sämtliche Baumaßnahmen müssen sich deshalb in das Gefüge und das Stadtbild einpassen. Einzeldenkmäler unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11. September 2006 eine Gestaltungssatzung mit einem Kommunalen Förderprogramm für die Altstadt der Stadt Münnerstadt erlassen. Im Jahre 2026 wurde diese umfassend überarbeitet.
Die Gestaltungssatzung dient der Bewahrung der historischen Siedlungsstruktur mit seinem Grundriss, sowie allen Straßen- und Platzräumen. Um das Engagement der Eigentümer für die Stadtbildpflege zu stärken und zu unterstützen, soll der Mehraufwand für die ortsgerechte Gestaltung durch das Kommunale Förderprogramm gemindert werden.

Hier finden Sie alle Informationen zum Bauen in der Altstadt und den entsprechenden Fördermöglichkeiten zum Download:

Im Gestaltungshandbuch sind alle Informationen zum Bauen in der Altstadt umfassend und anschaulich zusammengestellt. Hier finden Sie Vorschriften, Empfehlungen und Anregungen. Wenn Sie die Installation einer Photovoltaik-Anlage in Betracht ziehen, können sie im Dachflächenkataster auf einen Blick erkennen, wie gut die Chancen für eine Genemigung sind.

Die rechtliche Grundlage ist in der Gestaltungssatzung geregelt.

Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten finden Sie in diesem Flyer.

Hilfreich ist diese Übersicht über den Ablauf des Genehmigungs- und Förderverfahrens.

Die rechtliche Grundlage des Kommunalen Förderprogramms finden Sie hier.

Die Kommunale Förderung können Sie über dieses Antragsformular beantragen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie zudem das Beiblatt Klimaanpassung oder das Beiblatt Kommunales Fassadenprogramm.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Häfner, Manuela
Zentrale Steuerung
09733/8105-729 Rathaus 1. OG