Einladung zu einer Informationsveranstaltung: Stärkung der Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften

01. Juli 2026: zum 1. Januar 2026 ist die Novelle des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) in Kraft getreten. Neue Möglichkeiten wurden geschaffen, um die Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften zu stärken und bestehende strukturelle Heraus-forderungen zu bewältigen.
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Hierzu werden in einer Informationsveranstaltung die Inhalte der Gesetzesänderung vorgestellt, praktische Handlungsmöglichkeiten für betroffene Körperschaften werden erörtert.

Termin der Informationsveranstaltung:

Montag, den 13.07.2026 um 17:30 Uhr

im Landgasthof „Zur Traube“

Raiffeisenstraße 19

97517 Rannungen

Im Rahmen des Termins werden die hierzu erarbeiteten Handreichungen der Forstverwaltung vorgestellt werden. Die Veranstaltung ist öffentlich, alle Betroffenen und Interessierten sind herzlich willkommen.

Damit ein Überblick über die voraussichtliche Teilnehmerzahl möglich ist, bitten wir um kurze und formlose Anmeldung bei Herrn Forstrat Alexander Wolfram

E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de