Ortsversammlung für den Ortsteil Brünn
Aufgrund dieses Antrages wird auf Grundlage von Art. 60 a der Gemeindeordnung (GO) eine Ortsversammlung einberufen.
Die Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers oder einer Ortssprecherin findet am Dienstag, 14. Juli 2026 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus Brünn, statt.
Wahlberechtigt sind alle im Ortsteil Brünn wohnhaften Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das Recht haben, an den Gemeindewahlen teilzunehmen.
Die Wahlberechtigten werden gebeten, zur Feststellung ihrer Wahlberechtigung ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Brünn sind hierzu herzlich eingeladen.