Halbzeit im Mikrozensus: 65 000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden bis Jahresende noch befragt

15. Juli 2026: Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
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Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000 Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik angeschrieben. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung  zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:

• Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html).

• Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm114/index.html) 

• Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | www.Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematischstatistischen Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.